BIO (Biologische Landwirtschaft)

Der Begriff „Bio“ ist ein durch EU-Recht europaweit geschützter Begriff. Gleiches gilt für die Bezeichnungen „aus kontrolliert biologischem Anbau“ und „Öko“. Produkte die als „Bio“ beschrieben werden, müssen ebenfalls den Kriterien des Bio-Siegels entsprechen.

Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet). Das EU-Bio-Siegel ist ein Pflichtkennzeichnungselement, das deutsche Bio-Siegel kann freiwillig zusätzlich genutzt werden. Ein Produkt kann das europäische Bio-Siegel erhalten, wenn

  • mindestens 95% der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen und
  • höchstens 0,9% gentechnisch verändertes Material (GVO) enthalten ist.

    (In „Bio“-Produkten ist der Einsatz von GVO generell verboten aber zufällig/technisch unvermeidbar GVO-Anteile/Verunreinigungen sind bis 0,9% zulässig.)

Lebensmittel mit Bio-Siegel gehören zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichen Standard. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert – auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.

Konesto ISO 22000